Was ist das?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen.
Er beträgt derzeit 131 Euro pro Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Der Betrag dient dazu, den Alltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten – zum Beispiel durch Hilfe im Haushalt oder bei alltäglichen Aufgaben.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden.
Dabei spielt es keine Rolle:
•ob die Pflege durch Angehörige erfolgt
•oder ob zusätzlich Unterstützung in Anspruch genommen wird.
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags?
Die Abrechnung des Entlastungsbetrags ist auf zwei Arten möglich:
1️⃣ Abrechnung über Kostenerstattung (Standardweg)
In der Regel erfolgt die Abrechnung über die sogenannte Kostenerstattung.
Das bedeutet:
1. Sie erhalten von mir eine Rechnung für die erbrachten Leistungen.
2. Die Rechnung wird zunächst von Ihnen bezahlt.
3. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
4. Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag im Rahmen des Entlastungsbetrags.
Dieser Weg ist unkompliziert und wird von den Pflegekassen regelmäßig genutzt.
2️⃣ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse (mit Abtretungserklärung)
Alternativ kann die Abrechnung auch direkt zwischen mir und der Pflegekasse erfolgen.
Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Abtretungserklärung.
Mit dieser Erklärung stimmen Sie zu, dass der Erstattungsanspruch an mich abgetreten wird.
In diesem Fall:
•müssen Sie nicht in Vorkasse gehen
•die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
Gerne informiere ich Sie persönlich über diese Möglichkeit und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten.
Muss ich mich selbst um alles kümmern?
Nein.
Gerne erkläre ich Ihnen den Ablauf persönlich und unterstütze Sie bei Fragen zur Abrechnung oder zu den notwendigen Unterlagen.
Sie müssen kein Fachwissen haben – ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt wird?
Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, verfällt er nicht sofort.
Nicht genutzte Beträge können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Die Ansparung ist über mehrere Monate hinweg möglich.
Der angesparte Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Erst danach verfällt ein nicht genutzter Restbetrag.
So besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag flexibel einzusetzen – zum Beispiel, wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Unterstützung benötigt wird.